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Kaufberatung


Kaufberatung - worauf beim Kauf eines Motorrades oder Rollers geachtet werden muss

Beim Preisvergleich von verschiedenen Occasions-Angeboten gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die bezüglich des Verkaufspreises stark wertsteigernd oder wertmindernd sein können. Denn wenn Sie sich wirklich das beste Motorrad, nicht einfach nur das günstige kaufen wollen, dann sollten Sie zuerst die folgenden Informationen lesen.
Diese Empfehlungen gelten natürlich auch wenn Sie ein Motorrad bei uns gegen ein neues eintauschen wollen. Auch wir müssen diese Kriterien bei jedem Fahrzeugeinkauf genau beachten, damit das Fahrzeug auch wieder vernünftig verkauft werden kann.

Inhalt:
1. Erste Inverkehrssetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges
2. km-Stand, die Laufleistung
3. Ab Service
4. Neue Reifen
5. Ab MFK / nicht ab MFK
6. Garantien
7. im Auftrag zu verkaufen
8. Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport
9. Unfallfrei
10. Ausrüstung / Umbauten


1. Erste Inverkehrssetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges

Die 1. Inverkehrssetzung (1. IV) und das Modelljahr/Baujahr können unterschiedlich sein, d.h. dass ein Motorrad in einem späteren Jahr zum ersten Mal eingelöst wurde als es produziert wurde. Dies kann zum Beispiel bei Fahrzeugen die mit der Garagennummer gefahren wurden oder bei Ausstellungsfahrzeugen der Fall sein.

Beispiel:
- Baujahr 2005
- Inverkehrssetzung (1. IV) März 2006

Falls kein Unterschied der Fahrzeuge bei den Modelljahren/Baujahren 2005 zu 2006 besteht, ist das kein Problem.
Erst wenn ein Fahrzeug mehrere Jahre beim Importeur und/oder beim Händler gestanden ist, wurde das Fahrzeug beim ersten Verkauf sicher zu einem günstigeren Preis als ein Modell mit dem neuesten Baujahr verkauft. Festgestellt werden kann dies unter Umständen
- über Farben, die je nach Modelljahr unterschiedlich sind
- mit dem Verzollungsformular 13.20
- mit unterschiedlichen Ausrüstungen
- über die Chassisnummer via Importeur

2. km-Stand, die Laufleistung

Der Tachostand, (d.h. die km-Leistung eines Motorrades) beeinflusst den Preis eines Occasionsfahrzeuges sicher am stärksten.
Generell ist zu beobachten, dass Occasionsmotorräder mit einem hohen km-Stand und damit auch über dem Durchschnitt liegend eher zu teuer angeboten werden.

3. Ab Service

Diese Definition kann sehr weit gefasst werden:
Ab welchem Service denn?
a) Occasionsbereitstellungsservice: dies beinhaltet meist eine Niveaukontrolle, ev. Ölwechsel, Pneudruck, Kontrolle aller Baugruppen, Probefahrt.
b) Bei Servicearbeiten nach Werksvorgabe mit bestimmten Intervallen, z.B. 6000 km Intervallen (6000 km kleiner, 12000 km grosser Service) ist es natürlich schon ein Unterschied, ob ein kleiner oder ein grosser Service gemacht wurde. D. h. der Wert des Motorrades ist entsprechend höher, kostet doch ein grosser Service mit Ersatzteilen und Betriebsstoffen einiges mehr. 

Andererseits hat es natürlich keinen Sinn, wenn der nächste grosse Service erst in z.B. 3000 km fällig ist, diesen bereits im Voraus zu machen.

4. Neue Reifen

Die Bezeichnung neue Reifen sollte nur verwendet werden, falls noch über 90% des Profils eines neuen Reifen vorhanden ist.
Vorsicht ist geboten, falls das Motorrad bereits einige Jahre herumgestanden ist, je nach Lagerung entsprechen die Reifen dann nicht mehr den Anforderungen. Gleiches gilt für ein Fahrzeug, 10 Jahre alt, aber nur mit 2000 km, da sind vermutlich noch die ersten Reifen montiert.

5. Ab MFK / nicht ab MFK

Fahrzeuge müssen gemäss Angaben auf der Website des Strassenverkehrsamtes Zürich in den folgenden Intervallen zur technischen Abnahme/Kontrolle:
Motorräder sind erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrssetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre zu prüfen.
Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrssetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Im Fahrzeugausweis sind die 1. IV (erste Inverkehrssetzung) sowie allfällige Nachprüfungen zu finden.

6. Garantien

Hier gibt es verschiedene Arten von Garantieversprechen:

a) bei Neufahrzeugen; 3 Jahre "Yamaha Swiss-Garantie". Die Yamaha Swiss-Garantie gilt für alle bei einer offiziellen Yamaha Vertretung der Schweiz und Liechtenstein erworbenen Motorräder und Roller ab 100ccm, ohne Kilometerbegrenzung (Teile und Arbeit). Davon ausgeschlossen sind Cross-, Enduro- und alle an Wettbewerben eingesetzte Maschinen, sowie ATV und Schneeschlitten. Bis 50ccm gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren.
b) bei occ. Fahrzeugen; eine Reparaturkostenversicherung, zum Beispiel von Quality1 für 12 Monate.
Diese Versicherung ist kostenpflichtig und kann beim Händler abgeschlossen werden. Bei einer solchen Garantie wird genau bestimmt, welche Baugruppen zum Garantieumfang gehören.

Nie im Garantieumfang inbegriffen sind alle Verschleissteile, Reifen, Servicearbeiten, Transport usw., sowie selbstverständlich Defekte, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden.

7. im Auftrag zu verkaufen

Dies bedeutet, dass der Händler keinerlei Verantwortung für Zustand, Garantie usw. übernimmt.

8. Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport

Seit einiger Zeit ist der Parallelimport (Import der Fahrzeuge nicht vom offiziellen CH-Importeur) gesetzlich gestattet. Schwierig ist deshalb die Unterscheidung, wer das Fahrzeug nun wirklich importiert hat.
Steht im Fahrzeugausweis bei der Typengenehmigung/ beim Typenschein ein X oder steht in der Typengenehmigungsnummer ein X, ist das Fahrzeug meistens ein Direkt- / oder Parallelimport.

Beispiel:
CH-Importeur Typengenehmigung 6HA286, Parallelimport Typengenehmigung 6HX165
HA steht für Import durch den Schweizer Importeur, HX für einen Parallelimport.
Leider ist auch das keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch wirklich durch den CH-Importeur eingeführt wurde.

Achten Sie deshalb beim Kauf darauf, dass Ihnen der Verkäufer eine Garantie für Service, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung abgibt.

9. Unfallfrei

Die Definition bei motorradhandel.ch für unfallfrei bei Motorrädern bedeutet unfallschadenfrei.
Das heisst, ein Motorrad, das bei einem Unfall beschädigt wurde, kann durch das "Ersetzen" (nicht reparieren) aller beschädigten/deformierten Teile wieder neuwertig werden: das Motorrad weist keine durch einen Unfall beschädigten oder deformierten Teile mehr auf, es wurden keine Richtarbeiten vorgenommen.

Dies im Unterschied zu einem Auto, das nach einem Unfall Schäden in der Struktur haben kann. Werden diese Schäden rückverformt, bleibt das Fahrzeug trotzdem ein Unfallfahrzeug.
Ein Motorrad mit gerichteten, nicht ersetzten Teilen bleibt wie beim Auto ein Unfallfahrzeug.

10. Ausrüstung / Umbauten

Hier gibt es eine ganze Reihe von nützlichen oder sehr beliebten Zubehör- oder Ausrüstungspositionen.

Falls Umbauten gemacht wurden, achten Sie darauf, dass diese legal und vorführtauglich sind (oder dass mindestens die Originalteile vorhanden sind!). Bei gewissen Umbauten müssen die Änderungen im Fahrzeugausweis eingetragen sein, bei einer allfälligen Polizeikontrolle haben Sie sonst Schwierigkeiten.